| Religionsfreiheit und religiöse Toleranz - Die Lage der Christen in der Türkei, Menschenrechtsverständnis und Menschenrechtsverletzungen in islamischen Ländern | |||||
Religionsfreiheit
Es ist doch Menschenrecht und gehört zur
natürlichen Freiheit eines jeden, zu verehren, was seiner Überzeugung gemäß
ist, und die Religion des einen kann dem andern weder schaden noch
nützen. Es ist aber auch keine Religion, Religion erzwingen zu wollen; denn
die Religion muss freiwillig, ohne Zwang angenommen werden. Opfer werden
auch nur von dem freien Herzen verlangt.
Die erzwungene Religion ist keine Religion
mehr: Auf Überzeugung und nicht auf Zwang gilt es zu setzen,
der Glaube
lässt sich nicht befehlen. Es ist eine abscheuliche Ketzerei, durch
Gewalt, Schläge, Einkerkerung diejenigen an sich binden zu wollen, die man
durch Vernunft nicht überzeugen konnte.
Zwinget keinen zum Glauben, da ja die
wahre Lehre von der falschen deutlich und klar zu unterscheiden ist.
Denn das ist eine
ihrer ältesten Verfassungsbedingungen, dass keinem seine Religion Schaden
bringen darf. Die politische Gesellschaft ist zu keinem
anderen Zwecke gestiftet als dem, jedermanns Besitz an Gütern dieses Lebens
zu sichern. Die Sorge für eines jeden Seele und für die himmlischen
Güter, die dem Gemeinwesen weder zusteht noch ihm unterworfen werden kann,
ist ganz jedem einzelnen überlassen. Die Menschen sind in der Regel so beschaffen,
dass ihnen nichts so unerträglich ist, als wenn Ansichten, die sie für
wahr halten, als Verbrechen gelten und wenn ihnen das, was sie zur
Frömmigkeit in ihrem Verhalten gegen Gott und die Menschen bewegt, als
Missetat angerechnet wird. In meinem Staate kann jeder nach seiner
Fasson selig werden. Diejenige
Religion ist die beste, die ihre Gläubigen am besten handeln lässt, also am
humansten, am mitleidvollsten. Wer die eigene Religion so versteht, wird es
nicht schaffen, Andersdenkende zu verfolgen. Wir wollen, dass die Äußerung
religiöser Überzeugungen geschützt wird, geschützt als das Recht aller
und infolgedessen ohne Ansehen des Glaubens. Wir wollen nicht, dass ein
besonderer Glaube geschützt wird, und wir wollen auch nicht, dass generell
diejenigen, die etwas glauben, unter Ausschluss derjenigen, die nichts
glauben, geschützt werden. Das Recht auf Religionsfreiheit,
oder das Recht dem zu folgen, was das eigene Gewissen auf der Suche nach
Wahrheit gebietet, öffentlich seinen Glauben in freier Zugehörigkeit zu
einer organisierten religiösen Gemeinschaft zu bekennen, - das stellt so
etwas wie die Existenzgrundlage für die anderen fundamentalen Freiheiten des
Menschen dar. Eine Religion, die heute den
Anspruch erhebt, friedliebend zu sein, muss das Menschenrecht auf freie
Religionsausübung vorbehaltlos anerkennen und einfordern. Jeder hat das Recht
auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die
Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie
die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in
Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung,
Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Religiöse Toleranz Wer nur im Glaubensbruder seinen
Bruder sieht, aus Moses' Lehren nicht die rechte Lehre zieht; willst du im
Geiste dich zu ihr bekennen, so musst du alle Menschen Brüder nennen. Ist es nicht Sünde, dass man
die, die nicht getauft worden waren, wie Vieh erschlug? Für große Sünde
halte ich es! Denn alle Menschen sind Gottes Geschöpfe, die Völker aller
zweihundertsiebzig Sprachen sind in seiner Hand. Ein jeder behalte seine gute
Weise und beziehe alle (anderen) Weisen darin ein und ergreife in seiner
Weise alles Gute und alle Weisen… Denn Gott hat der Menschen Heil nicht an
irgendeine besondere Weise gebunden. Der, der du das Leben und das Sein
spendest, bist es, der offensichtlich in den verschiedensten Religionen
in unterschiedlicher Weise gesucht und mit vielfältigen Namen genannt
wird, weil du in deinem wahren Sein allen verborgen und unaussprechlich
bleibst… So verbirg dich nicht länger…, und alle werden einsehen, dass
unter der Verschiedenheit der religiösen Bräuche nur eine Religion besteht. Dein Name werde geheiligt - kann
Gottes Name mehr entheiligt werden als durch gegenseitigen Krieg? Wenn es
im Himmel viele Wohnungen gibt, so gibt es auch viele Wege, um dorthin zu
gelangen. Gleich wie die mancherlei Blumen
aller in der Erden stehen und wachsen alle nebeneinander; keine beißt sich
mit der anderen um die Farben, Geruch und Schmuck. Sie lassen die Erde und
Sonne, sowohl Regen und Wind, auch Hitze und Kälte mit sich machen, was sie
wollen. Sie aber wachsen eine jede in ihrer Essenz und Eigenschaft. Also
ist's auch mit den Kindern Gottes. Sie haben mancherlei Gaben und
Erkenntnis, aber alles aus seinem Geiste. Sie freuen sich nebeneinander der
großen Wunder Gottes und danken dem Höchsten in seiner Weisheit. Was sollen
sie lange um den zanken, in dem sie leben und sind, dessen Wesen sie selber
sind? Ich
glaube, dass sowohl in der Partei der Römisch-Katholischen als unter den
Lutheranern, Reformierten, Mennoniten die Seelen zu dem höchsten Gipfel der
Heiligung und Vereinigung mit Gott gelangen können. Zugegeben: die Geschichte ist
voller Religionskriege. Aber bei Licht besehen, ist es nicht die Vielzahl
der Religionen, die diese Kriege verursacht, sondern der Geist der
Unduldsamkeit, der die erfüllt, die sich für die Anhänger der Staatsreligion
halten, dieser Geist der Proselytenmacherei…, dieser Wahnwitz, dessen
Fortschreiten nur als eine gänzliche Verblendung der menschlichen Vernunft
angesehen werden kann. Nur eine Religion, die alle anderen
duldet und so deren Wohlwollen würdig ist, kann aus der Menschheit ein Volk
von Brüdern machen. Glauben kann ein jeder von euch,
was er will, aber einen anderen mit eurem Glauben zu kränken und ihm Unrecht
zu tun, davor will ich euch bewahren. Denn das Hauptelend der
Intoleranz offenbart sich doch am meisten in den Uneinigkeiten der
Christen selbst, und das ist was Trauriges. Man braucht der Form nach mit dem
religiösen Gefühl nicht genau überein zu stimmen, aber wenn es aufrichtig
ist, muss man Respekt davor haben. Seid friedfertig und lieb mit
denen, die anders denken in Sachen der Religion. Denn unser Herr Jesus
hat uns zum Frieden berufen. 'Selig sind die Friedfertigen', hat er in der
Bergpredigt gesagt. In allem erweist euch als die Friedfertigen! Auch in den
Glaubensunterschieden, die innerhalb des Christentums bestehen. So bete ich für einen Christen,
dass er ein besserer Christ werde, für einen Moslem, dass er ein besserer
Moslem werde. Ich bin überzeugt, dass Gott einst nach dem fragen wird und
heute schon nach dem fragt, was wir sind, das heißt, was wir tun, nicht nach
der Bezeichnung, die wir uns geben. Bei ihm ist Tun alles, Glauben ohne Tun
nichts. Bei ihm ist Tun Glauben und Glauben Tun. Ich wünsche nicht mein Haus mit
Mauern zu umgeben und meine Fenster zu verrammeln. Die Kulturen aller Länder
sollen mein Haus ungehindert durchwehen. Keine aber soll mich von meinem
Mutterboden losreißen. Ein Krieg im Namen der Religion ist
ein Krieg gegen die Religion. Die katholische Kirche lehnt nichts von alledem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig ist. Mit aufrichtigem Ernst betrachtet sie jene Handlungs- und Lebensweisen, jene Vorschriften und Lehren, die zwar in manchem von dem abweichen, was sie selber für wahr hält und lehrt, doch nicht selten einen Strahl jener Wahrheit erkennen lassen, die alle Menschen erleuchtet. II. Vatikanisches Konzil, Nostra Aetate, Art. 2
Mit Hochachtung betrachtet die Kirche auch die Muslime, die den alleinigen
Gott anbeten…den Schöpfer Himmels und der Erde.
Offiziell gibt es heute in der Türkei
weniger als 0.5 Prozent Christen. Per Gesetz gilt Religionsfreiheit,
und die Trennung zwischen Religion und Staat besteht.
"In der Türkei haben die religiösen Minderheiten mehr Rechte als in
Europa”, behauptete der türkische Ministerpräsident Recep
Tayyip Erdogan vor drei Jahren in einem Interview mit dem “Spiegel”.
Dabei berief er sich auf den “Vertrag von Lausanne” von 1923. Damals wurden
die Glaubensgemeinschaften der Griechen, Armenier und Juden staatlich
anerkannt. Ihnen ist es erlaubt, ihre eigenen Schulen und Kirchen zu
unterhalten. Die assyrischen, katholischen und protestantischen Türken haben
es bedeutend schwerer. Im Südosten des Landes kämpfen die syrisch-orthodoxen
Christen seit Monaten um die Rechtssicherheit des Klosters Mor Gabriel.
Zurzeit leben nur noch etwa 3000 von ihnen in der Grenzregion zu Syrien; bis
zu einer halben Million sollen es noch zu Anfang des letzten Jahrhunderts
gewesen sein. Auf dem Gebiet der
heutigen Türkei lebten zu Beginn des 20. Jahrhunderts nahezu 20 %
Christen....Die Situation der türkischen Christen, die nicht
vertrieben wurden oder ins Ausland emigrierten, muss als äußerst kritisch
beurteilt werden. Obwohl Artikel 24 der türkischen Verfassung
Religionsfreiheit garantiert, gibt es massive Beeinträchtigungen. So wird
die rechtliche Anerkennung nur bedingt gewährleistet.
Privat darf ein Christ in der Türkei seine Religion
meist frei ausüben. Er wird aber als Bürger zweiter Klasse behandelt. Im
Berufsleben werden Christen benachteiligt, politische Ämter verwehrt.
Kirchen haben keinen Rechtsstatus und sind daher immer wieder der Willkür
der Behörden ausgesetzt. De facto existieren sie, juristisch werden sie
jedoch nicht anerkannt. Die Renovierung alter Kirchen wird außerdem durch
gesetzliche Spitzfindigkeiten erschwert und selbst Enteignungen von
Kirchengütern sind nach wie vor Praxis. Christliche Glaubensgemeinschaften
dürfen weder Gebäude besitzen noch Pfarrer oder Religionslehrer ausbilden.
Prozessionen sind verboten und christliche Feste dürfen nicht in der
Öffentlichkeit gefeiert werden. Die christliche Religion wird
sozusagen ausgetrocknet und die oft gerühmte Glaubensfreiheit wird
untergraben. Bekanntlich definiert die türkische
Verfassung den Begriff der Minderheit religiös, anerkannte Minderheiten sind
also lediglich Juden sowie griechische und armenische Christen. Ethnische
Minderheiten wie die Kurden, nicht-sunnitische Muslime wie die Aleviten oder
andere Schiiten sowie römisch-katholische oder evangelische Christen
besitzen nicht den Status von Minderheiten. Umso wichtiger ist die Frage,
wie es um die Rechte der anerkannten Minderheiten steht. Auch für diese ist
das Leben in der Türkei nicht leicht. Nach 1974 wurde beispielsweise
bedeutender Immobilienbesitz armenischer Stiftungen enteignet. Die
Möglichkeit zum Besuch christlicher Schulen wird sehr restriktiv gehandhabt.
Für christliche und jüdische Minderheiten bestehen
Probleme in erster Linie bei der Ausbildung von Geistlichen, Besitz von
Immobilien, Bau von Gebetsstätten und in ihrer Organisation selbst.
Die Autorin zieht das Fazit, dass in der Türkei derzeit die
individuelle Glaubens- und Bekenntnisfreiheit zwar gegeben sei, nicht aber
Kultusfreiheit und Recht auf freie Religionsausübung. Gleichzeitig
tragen die derzeit im Gebrauch befindlichen
Schulbücher "viel zu einem insgesamt eher negativen Bild der türkischen
Bevölkerung gegenüber christlichen und jüdischen Minderheiten bei Maßgeblich zum Rückgang der Zahl der Christen
in der Türkei trug der Genozid an den Armeniern 1915/16 bei dem das damals
verbündete Deutsche Reich tatenlos zusah. Das Kultur- und Tourismusministerium der
Türkei leugnet den von der UN und EU anerkannten Völkermord an den Armeniern,
betont die damaligen armenischen Aufstände und spricht statt dessen von
einem "Massenmorden der Armenier" und "von den Armeniern verwirklichten
Massakern". Zwei Aussprüche des türkischer Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan: Die Demokratie ist
nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind
unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme
und die Gläubigen unsere Soldaten.
Es gibt keinen moderaten oder nicht-moderaten
Islam. Islam ist Islam und damit hat es sich. Menschenrechtsverständnis und Menschenrechtsverletzungen in islamischen Ländern Ähnlich wie die Dhimmis in der islamischen Geschichte ("Schutzbefohlene" - alle, die einen Unterwerfungsvertrag unterschrieben haben und mit eingeschränktem Rechtsstatus geduldet wurden - ursprünglich nur Juden, Christen und Sabäer, im Laufe der islamischen Expansion auch andere Religionsgemeinschaften wie Zoroastrier und Hindus), sind auch die christlichen Minderheiten in den heutigen islamischen Ländern Menschen zweiter Klasse für die die Menschenrechte nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 nur eingeschränkt gelten. In muslimischen Ländern wird diese kritisch gesehen, weil sie die kulturellen und religiösen Bedingungen in den islamischen Ländern nicht berücksichtige. Nach der 1990 beschlossenen Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, ist die Scharia die alleinige Grundlage der Menschenrechte. Vgl. auch Menschenrechte - wies sie der
Islam versteht Religionsfreiheit im Islam bedeutet die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben und die Freiheit aller Menschen, den islamischen Glauben anzunehmen. Das Recht des Muslim, zu einer anderen Religion zu wechseln, ist nicht vorgesehen. Nicht-Muslime dürfen nur zum Islam übertreten. Es ist überhaupt nicht erlaubt, keiner Religion anzugehören. Für den Abfall vom Glauben, für den Austritt aus der muslimischen Gemeinschaft (Apostasie) sieht das klassische islamische Recht die Todesstrafe vor. Das bekräftigen die Hadithe, also die gesammelten, verbürgten Aussagen von Religionsgründer Mohammed. (Hadith: „Tötet jeden, der seine Religion wechselt.“ Und: „“Wer sich von euch abwendet, der soll sterben.“) Die Gewaltverse des Koran werden von vielen Muslimen leider wörtlich aufgefasst. Da die geistlichen Führern nicht bremsend eingreifen, kommt es zu den abscheulichen Verbrechen im Namen der Religion. ... Apostasie, also Abfall vom Glauben kann sein: Leugnen des göttlichen Ursprungs des Koran, das Leugnen der Prophetenschaft Mohammeds, das Bekenntnis zu Jesus als dem Sohn Gottes. Bekennende Konvertiten verlieren in einer
traditionellen islamischen Gesellschaft ihren bisherigen Status. Sie finden
kaum Arbeit oder Wohnung. Sie verlieren jeden Kontakt zur Familie, die ihnen
oft nach dem Leben trachtet. Während man im
Judentum und Christentum die Religion, ja Gott selbst kritisieren kann, ohne
um Leben zu fürchten, kann ein Missverständnis im islamischen Raum zum Tod
führen. Seit Monaten etwa steht im Westen ein Bestseller auf den
Bücherlisten: Dan Browns „Sakrileg“. Der Inhalt ist ziemlich antikatholisch,
dem Vatikan werden üble Machenschaften bis hin zum Auftragsmord unterstellt.
Dass Jesus nicht Gottes Sohn war, sondern ein den Lebensfreuden zugewandter
Rabbi scheint ausgemacht. Doch bisher hat kein Katholik zur Waffe gegriffen,
noch nicht einmal eine Drohung gibt es. Hier spüren wir den Unterschied
zwischen einer gewaltbereiten Religion, und einer toleranten. Quelle: http://www.verfolgte-christen.org/fileadmin/user_upload/pdf/Dossier_Was_heisst_Christenverfolgung.pdf Pakistan Unter den zahlreichen Gesetzen die seit 1977 zum Schutz des Islam erlassen wurden, ragt das Blasphemiegesetz besonders hervor. In Paragraph 295 schützt das Gesetz nur den Islam. Jede unliebsame Auseinandersetzung kann jetzt benutzt werden, um seinen Gesprächspartner das Kapitalverbrechen der Lästerung Allahs, des Koran oder des „Propheten“ Mohammed anzuhängen. Das Gesetz ist zu einem Instrument der Denunziation, der Verleumdung und als Mittel zur privaten Rache pervertiert. Christen, der Allahlästerung verdächtig, werden mit Al-Kaida Terroristen in gleiche Zellen gelegt. Die fanatischen Muslime können die mitgefangenen Christen quälen, ohne vom wachpersonal gehindert zu werden. Weitere Informationen zur Verfolgung von Christen weltweit (darunter zumeist islamische Länder)
http://www.gfbv.de
(z.B. Armenier)
besonders Verfolgungsindex
http://www.opendoors-de.org/verfolgung/weltverfolgungsindex/erlaueterungen_wvi/
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